Lehrstuhl für Allgemeine Elektrotechnik und Theoretische Nachrichtentechnik

Drittmittelstipendium zum Thema “Semi-Automated Ground Truthing of Automotive Sensors“

06.12.2019|11:05 Uhr

In der Fakultät 6

ist zum 01.02.2020 befristet auf 3 Jahre ein Drittmittelstipendium zum Thema “Semi-Automated Ground Truthing of Automotive Sensors“ zu vergeben. Zweck der Förderung ist die Promotion. Die Rechtsgrundlage bildet die Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal, Amtl. Mitteilungen Nr. 61 vom 20.04.2015 in der Fassung der Änderungsordnung, Amtl. Mitteilung Nr. 77 vom 09.07.2015.

Absolventen*innen der Elektrotechnik, Informatik (oder anverwandt) oder des Wirtschaftsingenieurwesens werden aufgefordert sich zu bewerben.

Einzureichende Unterlagen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf, ggf. mit Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen
  • Kopie des Nachweises über den Hochschulabschluss (beglaubigt oder unter Vorlage des Originals)
  • Nachweis über eine eventuelle Berufstätigkeit
  • Eine Studienbescheinigung ist im Falle der Stipendienvergabe nachzureichen.

Die Vergabekommission, bestehend aus Herrn Dr. Dennis Müller, APTIV Services Deutschland GmbH und Herrn Univ.-Prof. Dr. Anton Kummert, wird über die Stipendienvergabe entscheiden. Gutachten sind nicht einzureichen.

Bewerbungen sind mit oben stehenden Unterlagen zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fakultät 6, Herrn Univ.-Prof. Dr. Anton Kummert, 42097 Wuppertal.

Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Das Stipendium unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.

Bewerbungsfrist: 20.12.2019

gez. Univ.-Prof. Anton Kummert


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